Sehr geehrter Herr Helbig,
zunächst: Ich habe mich sehr über Ihre Meinungsäußerung zum Thema direkte Demokratie gefreut. Unser Gemeinwesen lebt vom Mitdenken und Mittun seiner Bürgerinnen und Bürger. Auch Politik kann nur erfolgreich sein, wenn sich möglichst viele Menschen einbringen und Entscheidungsprozesse begleiten. Deshalb betrachte ich die Möglichkeiten der so genannten direkten Demokratie als eine wichtige Form der politischen Meinungsbildung in unserem Land. Sie thematisieren Fragen, die die Menschen umtreiben, befördern den öffentlichen Diskurs und sind deshalb wertvoll für unsere Demokratie.
Doch nun, sehr geehrter Herr Helbig, zu Ihrem konkreten Anliegen. Sie haben recht, Brandenburg ist mittlerweile das einzige ostdeutsche Bundesland, im dem bei Volksbegehren die Menschen ausschließlich ihre Stimme in Ämtern abgeben können und eine freie Sammlung der Unterstützungsunterschriften nicht vorgesehen ist. Nun wurde in der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der Partei DIE LINKE vereinbart, die Regelungen zur Volksabstimmung in unserem Bundesland zu überprüfen. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass ich den Ergebnissen dieser Überprüfung wie auch einer künftigen Ausgestaltung der Brandenburger Regelungen nicht vorgreifen kann.
Lassen Sie uns an dieser Stelle aber einmal über unsere Landesgrenzen hinaus blicken. Ein Vergleich weist aus, dass Brandenburg derzeit mit 3,76 % der Wahlberechtigten das geringste Quorum für Volksbegehren aufweist. Die Unterstützungsunterschriften müssen binnen vier Monaten in amtlichen Räumen der Gemeinden und Ämter geleistet werden. Vergleichsweise niedrige aber auch schon deutlich höhere Quoren gelten in Bremen und Hamburg mit jeweils fünf Prozent bei 3 Monaten Eintragungsfrist und freier Unterschriftensammlung, in Schleswig-Holstein, wo ebenfalls fünf Prozent allerdings binnen sechs Monaten in Ämtern zustimmen müssen, und in Berlin mit sieben Prozent, die in vier Monaten in freier Unterschriftensammlung zusammen kommen müssen.
Die deutschlandweit höchsten Quoren gelten dagegen in Baden-Württemberg mit mehr als 16 Prozent der Wahlberechtigten bei nur 14 Tagen Eintragungsfrist auf den Ämtern. In Bayern müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten binnen 14 Tagen per Amtseintragung zusammenkommen. In Hessen und im Saarland sind sogar jeweils 20 Prozent bei jeweils 14 Tagen Eintragungsfrist in den Ämtern gefordert.
Sie sehen, sehr geehrter Herr Helbig, die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind sehr unterschiedlich und Brandenburg steht ganz gut da. Gerade deshalb ist es wichtig, bei der anstehenden Überprüfung des Gesetzes unsere eigenen bisherigen langjährigen Erfahrungen und auch die anderer Länder gründlich zu analysieren und mit einzubeziehen.
Mit freundlichem Gruß
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