Sehr geehrter Herr Menzel,
vielen Dank für Ihre Frage, die mit Sicherheit von großem allgemeinem Interesse ist.
Zunächst einmal: In Brandenburg müssen alle öffentlichen Gebäude nach der Brandenburgischen Bauordnung barrierefrei gebaut werden. Ihre Beobach- tung ist richtig, die Fluchttunnel können von Rollstuhlfahrern nicht benutzt werden. Dennoch ist natürlich dafür Sorge getragen worden, dass auch Menschen mit Gehbehinderungen im Notfall ungehindert den Flughafen verlassen können. Dies schreibt nicht nur die Brandenburgische Bauordnung vor, sondern ist beim Bau eines modernen Flughafens selbstverständlich zu berücksichtigen und entsprechend mit dem 2006 eigens dafür eingerichteten „Arbeitskreis Barrierefreiheit BER“ abgestimmt worden. Dieser Arbeitskreis, dem die Brandenburgischen und Berliner Behindertenbeauftragten sowie Vertreter von allen betroffenen Behindertenorganisationen angehören, stimmt sich regelmäßig mit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zu den Belangen ab, die für Menschen mit Behinderung am neu entstehenden Flughafen von Bedeutung sind.
Hinsichtlich Ihrer Frage bedeutet dies, dass am Flughafen an zentralen Orten entsprechend ausgeschilderte Wartezonen eingerichtet wurden. Diese Zonen sind besonders vor Rauch geschützt. Über die Feuerwehrleitstelle bestehen spezielle Kommunikationsmöglichkeiten dorthin, um entsprechende schnelle Evakuierungen sicher zu stellen. Für Menschen mit Sehbehinderungen hat z.B. der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, der ebenfalls im Arbeitskreis Barrierefreiheit BER mitarbeitet, für die Einrichtung eines Blindenleitsystems gesorgt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen erläutern, dass die Flughafengesellschaft auch für Menschen mit Behinderungen ausreichend Vorsorge getragen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck
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