Sehr geehrter Herr Platzeck,
das Bundeskabinett hat Ende Mai die neue Schallschutzverordnung zum Fluglärmschutzgesetz verabschiedet. Die Verordnung wird jetzt von den Ländern im Bundesrat beraten.
Das Bundesumweltamt hat im Rahmen der Beratungen zur Verordnung Grenzwerte von 25dB(A) in der Nacht, 35 dB(A) am Tag und 30 dB(A) für schutzbedürftige Einrichtungen als maximale Innenraumpegel empfohlen. Auf Druck der Luftfahrtlobby sind diese Grenzwerte nicht in die Verordnung übernommen worden. Nach der neuen Verordnung sollen Grenzwerte von 27 dB(A) in der Nacht und 37 dB(A) am Tag gelten. Bei Gebäuden, für die schon Schallschutzmaßnahmen erfolgt sind, wird sich eine Schlechterstellung von weiteren 8 dB(A) ergeben.
Weiterhin sieht die Verordnung vor, dass die vom Flughafenhalter zu zahlenden Kosten für Schallschutzmaßnahmen auf 150,-€/m² begrenzt werden. Ob diese Kosten für einen ausreichenden Schallschutz ausreichen werden, ist zweifelhaft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Schlafräume in einem typischen Einfamilienhaus üblicherweise im Dachgeschoss befinden und Schallschutzmaßnahmen dort aufwendiger sind.
Eine Studie von Prof. Greiser kommt zu dem Ergebnis, dass ab einem Wert von 40 dB(A) jedes weitere Dezibel das Schlaganfallrisiko um 6,7%, das Risiko für Herzerkrankungen um 4,8% und das Brustkrebsrisiko um 7% erhöht. Für das Umfeld des neuen Großflughafens BBI in Schönefeld bedeutet dies, dass im Jahre 2020 1.500 weitere Schlaganfälle, 3.000 zusätzliche Herzerkrankungen und weitere 1.000 Brustkrebserkrankungen zu beklagen wären.
Bei Kindern führt Lärm zu Entwicklungsstörungen und hohem Blutdruck. Die zugrunde gelegten Grenzwerte beziehen sich auf Innenraumpegel. Kinder halten sich oft im Freien auf und sind damit einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt.
Der Bundesrat als Länderkammer kann Einfluß auf die Schallschutzverordnung nehmen.
Herr Platzeck, halten Sie aufgrund dieser Tatsachen die neue Verordnung für angemessen? Sind auch Sie der Meinung, dass die Verordnung zugunsten der Luftfahrtlobby die Würde der Menschen im Umfeld des Flughafens in Schönefeld und deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt? Sind auch Sie der Meinung, dass das Land Brandenburg im Bundesrat im Sinne der betroffenen Menschen Einfluß auf die neue Schallschutzmaßnahmenverordnung ausüben muß?
Liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn auch Sie der Meinung sind, dass das Land Brandenburg der Verordnung nicht zustimmen darf und sich im Sinne der Betroffenen dafür einsetzen soll, dass die Grenzwerte entsprechend den Empfehlungen des Umweltbundesamtes in die Verordnung übernommen werden und dass die für Schallschutzmaßnahmen zu erstattenden Kosten nicht auf 150,-€/m² begrenzt werden, stimmen Sie diesem Aufruf an den Ministerpräsidenten zu.
Mit freundlichen Grüßen,
Ortwin Baier
Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
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