Sehr geehrte Frau Abendrot,
ich finde es sehr verantwortungsvoll, dass Sie sich für eine möglichst gute Bildung Ihres, aber auch der anderen Kinder der FLEX-Klassen der Forster Grundschule Nordstadt einsetzen. Mit Ihrem Wunsch nach möglichst kleinen Klassenstärken stehen Sie nicht allein da – nicht in Forst, nicht in der Lausitz, nicht in Brandenburg, nicht in Deutschland.
Und die notwendigen Ausgaben für Lehrerstellen konkurrieren mit anderen Wünschen nach prioritären staatlichen Ausgaben z.B. für Wirtschaftsansiedlungen, neue Straßen oder Kulturförderung. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits ganz bewusst einen Schwerpunkt auf Bildung im Landeshaushalt gelegt, weil wir wissen, dass diese Investitionen in die Köpfe die eigentlichen Zukunftsinvestitionen für unser Land sind. Durch unsere verstärkte Investitionen in Bildung hat sich dieser Bereich zum größten Einzelposten im Landeshaushalt entwickelt.
Ich wollte dies voranstellen, bevor ich nun auf Ihre ganz konkret formulierten Vorschläge eingehen möchte. Ich habe mir dafür den Sachverhalt vom Bildungsministerium schildern lassen. Grundsätzlich ist für die Klassenbildung das jeweilige staatliche Schulamt, in Ihrem Fall das Staatliche Schulamt Cottbus zuständig. Die staatlichen Schulämter erhalten für ihren Zuständigkeitsbereich vor Beginn eines jeden Schuljahres die verfügbaren Lehrerstellen und Mittel. Dabei wird auch berücksichtigt, dass Personalstellen für Förder-, Teilungs- und Wahlunterricht zur Verfügung stehen.
Für das Schuljahr 2008/09 sind an der Grundschule Nordstadt 36 Erstklässler und 38 Zweitklässler gemeldet und es können drei FLEX-Klassen mit einer Klassenstärke von 25, 25 und 24 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Dies entspricht dem üblichen gesetzlichen Richtwert für Grundschulen in unserem Land.
Für kleinere Klassen bräuchte es zusätzliche Lehrerstellen. Eine Einrichtung von vier FLEX-Klassen mit 2x17 und 2x18 Schülerinnen und Schülern, wie Sie es wünschen, würde Lehrkräfte binden, die für Förder-, Teilungs- und Wahlunterricht zur Verfügung stehen sollen. Der von Ihnen angesprochene Überhang von Lehrkräften bei Klassenzusammenlegungen wird durch die erforderliche Umsetzung der Lehrkräfte an andere Grundschulen aufgewogen. Denn auch dort gibt es Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Zuwendungsbedarf. Hier gelten die gleichen Maßstäbe. An der Grundschule Nordstadt ist zudem eine Sonderpädagogin tätig und alle FLEX-Klassen erhalten zusätzliche Stunden für die sonderpädagogische Begleitung, wurde ich informiert.
Ich hoffe, dass Sie weiter engagiert für die Bildung eintreten, auch wenn Ihr konkreter Vorschlag diesmal nicht umgesetzt werden konnte - denn engagierte Bürgerinnen und Bürger brauchen wir.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck
Kommentare (0)Öffnen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.