Sehr geehrter Herr Herfurth,
Sie können davon ausgehen, dass ich und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wirtschaftsministerium Schreiben wie das Ihre sehr ernst nehmen. Natürlich wird bei entsprechenden Hinweisen Kontakt mit den zuständigen Industrie- und Handelskammern oder anderen Institutionen aufgenommen, um sich ein konkretes Bild zu machen und – wenn nötig - die Verantwortlichen auf Missstände hinzuweisen.
Ungeachtet dessen kann ich Ihre Auffassung von einer – wie Sie schreiben - ´skandalösen Förderpolitik in Brandenburg´ nicht teilen. Wie Sie vielleicht wissen, haben wir unsere Förderpolitik im Land 2005 neu ausgerichtet: 15 Regionale Wachstumskerne (RWK) wurden ausgewiesen. Dabei handelt es sich um insgesamt 26 Städte und Gemeinden mit besonderen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenzialen. Wenn Sie sich die Wirtschaftseckdaten und den Rückgang der Arbeitslosigkeit in Brandenburg ansehen, werden Sie erkennen, dass sich diese Neuausrichtung für die Menschen ausgezahlt hat. Auch die Auszeichnungen als Dynamischstes Bundesland 2010 und 2011 der Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“ und als „Europäische Unternehmerregion 2011“ vom Ausschuss der Regionen der EU bestärken uns in dem Kurs, die Stärken zu stärken.
Zu Ihren Vorschlägen: Es ist meine feste Überzeugung, dass eine Firma aus Steuergeld nur dann gefördert werden sollte, wenn sie ein tragfähiges Konzept aufweist. Alles andere wäre Verschwendung. Dies zu beurteilen, setzt aber die Fachkenntnis von Sachverständigen voraus. Internetforen halte ich dabei für den falschen Weg.
Was Ihre Anmerkung zu vorzeitigen Pensionierungen betrifft, so gilt: In der Landesverwaltung Brandenburg werden Beamtinnen und Beamte wegen angeblicher fehlender Verwendung grundsätzlich nicht in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Sollte sich das Aufgabengebiet oder der Arbeitsbereich ändern oder aufgrund organisatorischer Veränderungen entfallen, werden die betreffenden Kolleginnen und Kollegen für einen neuen Einsatz entsprechend qualifiziert oder umgeschult. Eine Ausnahme besteht bei so genannten politischen Beamtinnen und Beamten - Staatssekretäre und Minister -, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Diese Regelung gilt jedoch für alle Bundesländer und den Bund gleichermaßen und ist den Besonderheiten des politischen Amtes geschuldet. Allerdings wird auch hier regelmäßig geprüft, ob ein anderweitiger Einsatz möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck
Kommentare (2)Öffnen
am 08. Dezember 2011
1.
am 12. Januar 2012
2.
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