Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Archiviert
Autor Markus Mücke am 17. Dezember 2009
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Gesundheit

Ihre Antwort zu "ich gehe vor das Gericht" von Herrn Mencke

Lieber Herr Platzek,

in Ihrer Antwort an Herrn Mencke geben Sie an, dass Sie eine Klage gegen ein Projekt der Landesregierung natürlich nicht unterstützen können. Das leuchtet mir ein.
Ein Projekt der Landesregierung ist es aber nicht die Nachtruhe der Anwohner im Umkreis des Flughafens BBI zu stören, sondern einen Flughafen auszubauen und zu betreiben.
Dabei wurde Ihnen aber vom Oberverwaltungsgericht auferlegt, in der Zeit von 22-6 Uhr lediglich unabwendbare Flüge durchführen zu lassen.
Im ergänzenden Planfeststellungsbeschluss werden unabwendbare Flüge definiert. Sie werden zugeben, was dort als unabwendbar beschrieben wird ist schon abenteuerlich.
In einem bevorstehenden Gerichtsverfahren soll nun festgestellt werden, ob die Definition von unabwendbaren Flügen im ergänzenden Planfeststellungsbeschluss tatsächlich dem Geist des Urteils des Oberverwaltungsgerichts entspricht.
Es geht also nicht um das Projekt BBI, sondern um die Nachtruhe. Da sollten Sie doch selbst ein Interesse daran haben, von einer neutralen Stelle, nämlich von einem Gericht, überprüfen zu lassen, ob der Begriff unabwendbare Flüge, wirklich richtig verwendet wurde.
Da diese Überprüfung eben nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens möglich ist, sind damit für beide Seiten Kosten verbunden.
Die Landesregierung greift auf Steuergelder zurück, die Kläger, die ja auch diejenigen sind, die die Steuergelder zur Verfügung stellen, müssen zusätzlich Mittel aufbringen.

Nun meine Frage:
Wäre es nicht fair und damit notwendig, dass die Landesregierung Größe beweist und den Klägern finanzielle Mittel für die Klage zur Verfügung stellt, damit sich die Landesregierung mit dieser Geste von jeglichen Verdächtigungen, hinter den Kulissen geschummelt zu haben und wirtschaftliche Interessen über das Wohl der Bevölkerung zu stellen, freimachen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Markus Mücke

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