Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Belgin Kalayci am 18. März 2008
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Sonstiges

Job Center testet Ausbildungsreife

Sehr geehrter Herr Platzeck,

ich wollte Sie ganz einfach nur fragen ob das Job Center ein auf Recht die Durchführung eines psychologischen Tests zur Überprüfung der Ausbildungsreife hat, wenn meine Tochter hier in Berlin geboren ist und sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Ich selber bin 1965 geboren in Istanbul und bin seit 1969 in Berlin bin auch hier groß geworden und bin hier zur Schule gegangen.

Ich finde das einfach eine ganz große Frechheit , dass meine Tochter so einen Test machen muss - ansonsten wird ihr das Geld gesperrt. Sie hat einen Realschulabschluss und weitere Zeugnisse von ABM, die auch sehr gut sind.

Was wollen die damit sagen? Dass meine Tochter zurück geblieben ist? Das ist eine Diskriminierung des Job Centers gegenüber Ausländern - denn ich denke nicht, dass ein deutsches Kind so einen Test machen muss.

Es ist ein Erniedrigung ausländischer Kinder. Dass man so was immer noch im 2008 mit erleben muss ist schon sehr schlimm.

Wo und bei wem kann ich eine Beschwerde machen?

Ich bedanke mich im vorraus bei Ihnen für ihre Mühe und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Belgin Kalayci

+381

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Antwort
von Matthias Platzeck am 12. Juni 2008
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Kalayci,

Sie können mir glauben: Wenn Sie mit Ihrer Annahme recht hätten, dass Jugendliche nur wegen ihrer Herkunft in den Jobcentern spezielle Tests durchlaufen müssten, würde ich Sie mit aller Kraft unterstützen. Aber es ist nicht so. Die Fachleute in unserer Landesregierung haben mir versichert, dass es keinerlei gesetzliche Regelung gibt, die eine Unterscheidung zwischen jungen Menschen deutscher oder ausländischer Herkunft bei der Betreuung in den Jobcentern fordert oder auch nur toleriert. Diese Feststellung ist mir sehr wichtig.

Sehr geehrte Frau Kalayci, möglicherweise haben Sie in Ihrem Ärger über die vermeintliche Diskriminierung Ihrer Tochter den guten Willen der Mitarbeiter des Jobcenters und den positiven Ansatz aus dem Gesetz, nämlich zu helfen und zu fördern, übersehen. Deshalb will ich Ihnen kurz die Rechtslage darstellen, wie sie auch für jeden deutschen Jugendlichen gilt:

Junge Menschen unter 25 Jahren mit besonderem Hilfebedarf sollen unverzüglich in Arbeit, Ausbildung oder andere Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden. Das nennt man einen subjektiven Rechtsanspruch. Um diesem hohen Anspruch des Gesetzes gerecht werden zu können, sollen Tests vorher Klarheit über die Eignung oder die Potenziale der einzelnen Bewerber bringen – sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Kindern. In welchem Umfang solche Prüfungen erforderlich sind, lässt sich allerdings nur im Einzelfall bestimmen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass hier über das Ziel hinaus geschossen wird, sollten Sie das Gespräch mit dem jeweiligen persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter oder dessen Vorgesetzten suchen.

Sehr geehrte Frau Kalayci, wie ich Ihrem Schreiben entnehme, wohnen Sie in Berlin und werden dementsprechend von einer Berliner Behörde betreut. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Oranienstr.106; 10969 Berlin zu wenden.

Zum Abschluss ein persönliches Wort: Ich freue mich, wie engagiert Sie sich für die berufliche Zukunft Ihrer Tochter einsetzen. Ich wünsche Ihrer Tochter eine erfolgreiche Eingliederung in die Arbeitswelt.

Mit freundlichem Gruß

Matthias Platzeck