Sehr geehrte Frau Heß, sehr geehrter Herr Heß,
Sie richten mit Ihrer engagiert gestellten Frage die Aufmerksamkeit auf Menschen, die in Justizvollzugsanstalten ihre Strafen verbüßen oder sich in Untersuchungshaft befinden. Ich bin mit Ihnen gänzlich einer Meinung, dass – ungeachtet der begangenen Taten – diese Menschen ein Recht darauf haben, in Würde ihre Strafen zu verbüßen. Darauf zielt im Übrigen auch unsere Landesverfassung ab. Dort heißt es: „Im Strafvollzug ist die Würde des Menschen zu achten; er muss darauf ausgerichtet sein, den Strafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“ Der zuletzt genannte Aspekt soll nun in einem gesonderten Resozialisierungsgesetz für Brandenburg konkretisiert werden. Daran arbeitet das Justizministerium derzeit mit Hochdruck und setzt damit eine Forderung des Koalitionsvertrages um.
Sie sehen, dass die Landesregierung das von Ihnen dargestellte Anliegen sehr ernst nimmt. Justizminister Schöneburg hat seine Vorstellungen zum Gesetzentwurf bereits Ende vergangenen Jahres in dem von Ihnen angesprochenen Vortrag vor der Brandenburgischen Kriminalpolitischen Vereinigung skizziert und dafür bemerkenswerte Zustimmung - auch von Kritikern der Landesregierung - erfahren.
Ich würde aber gerne auch noch zu einigen der von Ihnen sehr pointiert aufgeführten Punkten Stellung nehmen. Im Ergebnis meiner Nachfragen zeigt sich, dass sich die Justizvollzugsanstalt Frankfurt absolut gesetzeskonform verhält und in einigen Punkten sogar über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinausgeht. So wird entsprechend dem Gesetz Strafgefangenen, die nicht außerhalb von Gebäuden arbeiten, täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien ermöglicht. Das gilt auch für Untersuchungsgefangene. Hinzu kommt: Den Rest der Zeit muss ein Gefangener keinesfalls im Haftraum verbringen. Es besteht bis zu dreimal in der Woche die Möglichkeit zur Betätigung im Sportraum. Zudem können Gefangene an jedem Tag die Teeküche oder den Fernsehraum nutzen. Auch können sie sich gegenseitig besuchen. Das von Ihnen angesprochene Duschen ist in der Tat zweimal in der Woche möglich. In allen Hafträumen gibt es jedoch Warm- und Kaltwasseranschlüsse, so dass sich Gefangene jederzeit waschen können. Sind Gefangene zur Arbeit eingesetzt, so haben diese natürlich die Möglichkeit, täglich nach der Arbeit zu duschen. Dies trifft gegenwärtig auf 60% der Strafgefangenen und ca. 30 % der Untersuchengefangenen zu. Auch nach dem Sport erhalten die Gefangenen Gelegenheit zu duschen.
Korrigieren muss ich nach meinen Recherchen Ihre Aussage, wonach Fernsehgeräte nicht erlaubt seien. Sie können genutzt werden, wenn sie in der Anstalt gekauft wurden oder von dort zur Verfügung gestellt werden. Die Warteliste dafür beträgt gegenwärtig etwa drei Wochen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, während des Umschlusses in der Teeküche bzw. TV-Raum den dortigen Fernseher zu nutzen. Zudem erhält jeder Gefangene, zumindest ein Gefangener pro Haftraum, auf Antrag ein Uhrenradiogerät. Es stehen auch mehrere regionale und überregionale Tageszeitungen zur Verfügung.
Abschließend noch ein Wort zu den Besuchszeiten. Da geht die Frankfurter Anstalt noch über das im Strafvollzugsgesetz festgeschriebene Maß von mindestens einer Stunde monatlich hinaus. Für alle Gefangenen der dortigen Anstalt besteht die Möglichkeit, zweimal im Monat für jeweils 60 Minuten Besuch zu empfangen. Soweit Gefangene nur einmal im Monat besucht werden, beträgt die Besuchszeit 120 Minuten.
Mit freundlichen Grüßen
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