Antw-PlatzeckStange 210809
Krank und dumm durch Fluglärm II
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit Verlaub, Ihre Antwort auf den Brief von Herrn Stange ist ein Dokument der Selbstverleugnung, Desinformation und auch noch dreist.
Diese Tatsache will ich gern belegen und Ihnen Fragen stellen, deren präzise knappe Beantwortung möglich ist.
1. Herr Stange hat Ihnen vorgehalten, dass Sie es bis heute nicht für notwendig befunden haben mit den von Fluglärm und Katastrophenangst betroffenen Bürger in der Einflugschneise des geplanten BBI Schönefeld zu diskutieren. Warum haben Sie diese Frage ignoriert und nicht beantwortet?
2. Wider besseren Wissens behaupten Sie, dass es von Anfang an ein Bemühen gab die Verträglichkeit von unersetzbarem Luftverkehr mit den Bedürfnissen der Anwohner nach Ruhe und Sicherheit zu bewerkstelligen. Haben Sie vergessen, dass Sie im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens selber festgestellt haben, dass dies nicht geht? Haben Sie nicht selber erklärt, auch auf Pressekonferenzen, dass Schönefeld als Flughafenstandort ungeeignet ist, weil die Belastungen für die Bevölkerung unerträglich sind? Haben Sie vergessen, dass Ihr Amtsvorgänger Stolpe einen BBI Standort Schönefeld als unmenschlich abgekanzelt hat und darum den Standort Sperenberg wollte? Wollen Sie uns verübeln, dass wir keine Wendehälse sind und heute exakt die Meinung noch vertreten die wir mit Ihren Erkenntnissen aus dem Raumordnungsverfahren begründen?
3. Dann schreiben Sie, dass das Bundesverwaltungsgericht die „Bemühungen“ zum Schutz der Bevölkerung „honoriert“ habe und gleichzeitig durch Verschärfung der Lärmgrenzen und flugfrei Nachtzeiten die Bürger entlastet. Herr Ministerpräsident, entweder Sie haben das Urteil nicht gelesen oder Sie wollen die Bürger über Tatsachen hinters Licht führen. Ist Ihnen nicht bekannt, dass das Gericht Ihren politischen Standortwillen nicht durch Rechtentscheidung aufheben konnte und das Ihnen nur mit dieser Rechtsbegründung der Standort gesichert wurde? Ist Ihnen nicht bekannt, dass das Urteil Ihre „Bemühungen“ zum Nachtschutz der Bevölkerung wegen Ihrer unverschämten Forderung voller Nachtflugrechte für rechtswidrig erklärt hat? Da wurden Ihnen doch Ihre s. g. „Bemühungen“ um die Ohren geschlagen! Warum verschweigen Sie, dass Sie nun diese Gerichtsentscheidung in der Auflage eines ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses wieder aushebeln wollen? Kennen Sie die Gutachten nicht, die Sie als Gesellschafter verantworten müssen? Wissen Sie nicht, dass in diesen Gutachten 113 Nachflüge gefordert werden, 23 mehr als Sie ehedem im Planfeststellungsbeschluss durchsetzen wollten?
4. Soll Ihre Stellungnahme beweisen, dass Wirtschaftlichkeit vor Schutzinteressen steht und der Fluglärm vor den Schutzinteressen der Betroffenen geschützt werden soll, um Profite abzusichern?
5. „Das Bündnis am Boden lebt“ behaupten Sie dann in Ihrer Antwort an Herrn Stange. Dabei verschweigen Sie, dass dieses „Bündnis“ nur zwei Zwecke hat. Einmal als Alibi. Zum Zweiten, um die Betroffenen auszuschließen. Über die Ergebnisse dieser Bündnispolitik können Betroffene nur mit dem Kopf schütteln. In keinem Punkt wurden ihre Interessen berücksichtigt. Wieder ging es nur darum dem Flughafen eine gute Infrastruktur zu verschaffen und den Bürgermeistern einige Brotkrümel zu geben, damit sie brav mitmachen. Sind Sie bereit, die Bürger konkret darüber zu informieren, welche Betroffenheiten durch dieses „Bündnis“ verschwinden oder abgemildert werden?
6. Sie enden dann mit der Feststellung, dass der der den Dialog sucht ,das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht in Frage stellen darf. Mit dieser Feststellung unterstellen Sie dann, entgegen den Tatsachen, dass der BVBB den Dialog nicht will und als Dialogpartner ausscheidet, weil er das Urteil in Frage stellt. Diese Behauptung ist eine grobe Unwahrheit. Der BVBB weiß, dass es zu Regeln des Rechtsstaates gehört höchstrichterliche Entscheidungen auch dann hinzunehmen, wenn sie nicht im Sinne seines Erfolges sind. Nehmen Sie darum Ihre beleidigende Behauptung zurück oder sind Sie bereit den Inhalt Ihrer Behauptung zu beweisen?
7. Nahezu entlarvend ist dann Ihr Beleg für Ihre falsche Behauptung. Weil der BVBB die Umsiedlung „sämtlicher KITAS, Schulen und Sporteinrichtungen“ im Flughafenumfeld fordert, akzeptiert er das Urteil nicht und darum kann es mit dem BVBB keinen Dialog geben. Ist Ihnen etwa nicht bekannt, das sensible Einrichtungen in der Schutzzone 2 weder gebaut noch betreiben werden dürfen? Ist Ihnen nicht bekannt, dass Ihr eigener Gutachter (Prof. Jansen) von wenigstens 15% Fluglärm erkrankender Kinder in dieser Schutzzone ausgeht?
8. Sie ziehen daraus den Schluss, dass es wohl unanständig ist, für die schwächsten Glieder der Gesellschaft einzutreten. Wollen Sie die Kinder bewusst krank machen, weil Sie sie, „geschützt“ in Akustikkäfigen ihrem Schicksal aussetzen wollen und ihnen im Freien jeden Schutz verwehren? Wollen Sie die vom Dialog ausschließen, die die schwächsten und am meisten gefährdeten, nämlich unsere Kinder, schützen wollen? Sind Sie bereit dies den Eltern „Auge in Auge“ zu sagen? Die Eltern wie auch der BVBB wollen endlich von Ihnen persönlich hören, warum ihre Sorgen und Forderungen unberechtigt oder übertrieben sind. Haben Sie soviel Schwierigkeiten damit mutig Ihre Überzeugung zu vertreten, sich mit Widerspruch und Fakten auseinander zu setzen? Richtig, die Betroffenen bieten Ihnen keine Sekt und Kaviaretagen. Da können Sie nicht auf Verehrung und Liebedienerei hoffen. Trotzdem ist es Ihre Pflicht, dafür werden Sie auch von uns bezahlt, dass Sie uns anhören.
Freundliche Grüße
Horst Berger
(stellvertr. Vorsitzender der Ortsgruppe Blankenfelde Mahlow Diedersdorf des BVBB)
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