Sehr geehrter Mathias Platzeck,
ich habe folgendes Anliegen.
Meine Familie und ich wohnen seit 1999 in 15370 Fredersdorf b. Berlin und werden von dem benachbarten illegalen Natursteinwerk der Firma Böhm GmbH & Co. Fliesen-und Baustoffhandel KG, Niederlassung Fredersdorf, Platanenstr 35 mit erheblichem Lärm und Staub in einem Allgemeinen Wohngebiet belästigt.
Die Untere Baubehörde in Strausberg hat bisher dieses illegale Gewerbe nicht stillgelegt, obwohl sie am 29.11.2007 die nachträglich eingereichten Bauanträge des Unternehmers vom 22.06.2005 und 27.08.2007 abgelehnt hat.
Wir haben in den Jahren zuvor sämtliche zuständige Behörden, einschließlich den Landrat Herrn Schmidt, des Weiteren das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, aufgefordert, die Stilllegung des nicht genehmigten Betriebes zu veranlassen, vergebens. Dem Unternehmer wurde von der Gemeinde Fredersdorf/Vogelsdorf unterbreitet, mit diesem Natursteinwerk ins Industriegebiet zu ziehen, er lehnte jedoch ab.
Auf kürzliche Nachfrage beim Bauordnungsamt Strausberg, warum immer noch keine Stilllegung des Gewerbes erfolgte, teilte uns die Zuständige Bearbeiterin Frau Nakielski mit, dass die Gemeinde über eine Genehmigungsfähigkeit mit dem Unternehmer verhandelt und deshalb in dieses schwebende Verfahren nicht eingegriffen wird. Die Gemeinde hat aber durch zwei Beschlüsse der Gemeindevertretung eine Genehmigung im Allgemeinen Wohngebiet abgelehnt.
Inzwischen wurde mir ärztlicherseits mitgeteilt, dass meine schweren gesundheitlichen Beschwerden auf diesen Steinstaub zurückzuführen sind. Im vorigen Jahr wurde meinem Nachbarn Herrn Budde die halbe Lunge entfernt, die Ärzte vermuteten, dass der Steinstaub diese Erkrankung auslöste.
Ich bitte Sie deshalb, die Untere Bauaufsichtsbehörde anzuweisen, umgehend die ungenehmigte Betriebsstätte zu schließen.
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Wollschläger
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