Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor C. Wollschläger am 28. Februar 2008
10804 Leser · 209 Stimmen (-4 / +205) · 0 Kommentare

Sonstiges

Lärm- und Staubbelästigung im Allgemeinen Wohngebiet

Sehr geehrter Mathias Platzeck,

ich habe folgendes Anliegen.

Meine Familie und ich wohnen seit 1999 in 15370 Fredersdorf b. Berlin und werden von dem benachbarten illegalen Natursteinwerk der Firma Böhm GmbH & Co. Fliesen-und Baustoffhandel KG, Niederlassung Fredersdorf, Platanenstr 35 mit erheblichem Lärm und Staub in einem Allgemeinen Wohngebiet belästigt.

Die Untere Baubehörde in Strausberg hat bisher dieses illegale Gewerbe nicht stillgelegt, obwohl sie am 29.11.2007 die nachträglich eingereichten Bauanträge des Unternehmers vom 22.06.2005 und 27.08.2007 abgelehnt hat.

Wir haben in den Jahren zuvor sämtliche zuständige Behörden, einschließlich den Landrat Herrn Schmidt, des Weiteren das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, aufgefordert, die Stilllegung des nicht genehmigten Betriebes zu veranlassen, vergebens. Dem Unternehmer wurde von der Gemeinde Fredersdorf/Vogelsdorf unterbreitet, mit diesem Natursteinwerk ins Industriegebiet zu ziehen, er lehnte jedoch ab.

Auf kürzliche Nachfrage beim Bauordnungsamt Strausberg, warum immer noch keine Stilllegung des Gewerbes erfolgte, teilte uns die Zuständige Bearbeiterin Frau Nakielski mit, dass die Gemeinde über eine Genehmigungsfähigkeit mit dem Unternehmer verhandelt und deshalb in dieses schwebende Verfahren nicht eingegriffen wird. Die Gemeinde hat aber durch zwei Beschlüsse der Gemeindevertretung eine Genehmigung im Allgemeinen Wohngebiet abgelehnt.

Inzwischen wurde mir ärztlicherseits mitgeteilt, dass meine schweren gesundheitlichen Beschwerden auf diesen Steinstaub zurückzuführen sind. Im vorigen Jahr wurde meinem Nachbarn Herrn Budde die halbe Lunge entfernt, die Ärzte vermuteten, dass der Steinstaub diese Erkrankung auslöste.

Ich bitte Sie deshalb, die Untere Bauaufsichtsbehörde anzuweisen, umgehend die ungenehmigte Betriebsstätte zu schließen.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Wollschläger

+201

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Matthias Platzeck am 08. Mai 2008
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Wollschläger,

vielen Dank für die Schilderung Ihrer schwierigen Situation. Wie mir vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung mitgeteilt wurde, haben sich die Mitarbeiter dort intensiv mit Ihrem Anliegen beschäftigt. Demnach hat die untere Bauaufsichtsbehörde bereits der Firma den Betrieb im Außenbereich untersagt. Damit dürfte Ihrem Anliegen Rechnung getragen worden sein.

Noch ein Wort, liebe Frau Wollschläger. Bei allem Verständnis für Ihren berechtigten Ärger: Selbst wenn ich es wollte, ich dürfte keiner Unteren Bauaufsichtsbehörde, wie Sie es fordern, etwas anweisen.

In der Hoffnung, dass es Ihnen gesundheitlich wieder etwas besser geht und das Problem dauerhaft gelöst ist

verbleibe ich mit freundlichem Gruß

Matthias Platzeck