Sehr geehrter Herr Wolter,
Ihr Engagement für den Naturschutz teilen Sie mit vielen Menschen in unserem Land. Auch die Landesregierung engagiert sich für den Erhalt schützenswerter Areale und der darin lebenden Arten. Ein Nationalpark, drei Biosphärenreservate und elf Naturparks in Brandenburg machen dies deutlich. Rund 40 Prozent der Fläche Brandenburgs sind Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Mit der Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten haben wir auch unsere europäischen Verpflichtungen in diesem Bereich erfüllt.
Anliegen der Landesregierung muss aber auch eine sichere Energieversorgung der Bürger und Unternehmen in Brandenburg sein. So berührt die Inanspruchnahme von Kohlereserven nahezu zwangsläufig Naturschutzinteressen.
Die damit verbundenen Interessenskonflikte sind auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften und in Verfahren zu entscheiden, an die Verwaltung und Rechtsprechung gebunden sind und auch ich. Der Schutz gefährdeter Arten ist dabei ein wichtiger Gesichtspunkt. Für diesen Status haben nicht zuletzt die engagierten Naturschützer und die Landesregierung gemeinsam gestritten. Bei der Interessenabwägung führt er zwar nicht generell zur Ablehnung eines Vorhabens, aber er kann umfangreichen Ausgleich an anderer Stelle erfordern. So wird als Ausgleich für die Inanspruchnahme des Lakomaer Teichgebietes die Spreeaue nördlich von Cottbus renaturiert . Das ist – wie ich finde – ein guter Kompromiss. Konkret besteht er im Fall der Lakomaer Teiche darin, dass die Funktionen, die die Teichlandschaft bisher für den Naturhaushalt erfüllte, an anderer Stelle in ausreichendem Umfang wieder hergestellt werden und so das Überleben der schützenswerten Arten gewährleisten. Hier wird zudem in vorbildlicher Weise der Spree wieder Raum zu einer naturnahen Entwicklung gegeben, die die Bildung neuer Lebensräume für die Rotbauchunke und andere Amphibien vorsieht und das Wassers länger in der Landschaft zurückhält. Dafür werden in dem Spreeabschnitt zwischen Fehrow und Döbbrick mehrere Deichabschnitte zurückverlegt und Gewässerbegradigungen zurückgenommen.
Diese komplexen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden vom Umweltministerium eingefordert und nach intensiven Verhandlungen mit der Betreiberfirma Vattenfall durchgesetzt. Die Qualität der vorgesehenen Maßnahmen wurde letztlich auch von dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anerkannt, das eine Klage gegen die Beseitigung der Teichlandschaft abgewiesen hat.
Auch das Europäische Recht schließt die Inanspruchnahme naturschutzfachlich bedeutsamer Gebiete unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus. Im Zusammenhang mit der Beseitigung der Lakomaer Teiche hat die Europäische Kommission keinen Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht festgestellt, weil die entstehenden Schäden vorbildlich kompensiert werden. Das spiegelt auch die Sorgfalt, mit der die Brandenburger Behörden dieses Verfahren bearbeitet haben.
Mit freundlichem Gruß
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