Sehr geehrter Herr Mieland,
vielen Dank für Ihre sehr bedenkenswerten Überlegungen. Ich habe aus Ihren Zeilen entnommen, wie sehr Ihnen eine gute und fachlich fundierte Ausbildung gerade der Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche oder mit Legasthenie am Herzen liegt. Ich habe Ihre Frage parallel an Minister Rupprecht mit der Bitte weitergeleitet, dass sich zuständige Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch vertiefen.
Ich will aber mit meiner Meinung nicht hinter dem Berg halten: Unsere Schule hat grundsätzlich die Aufgabe, jede Schülerin und jeden Schüler beim Erlernen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens zu unterstützen und zu fördern. Zur gezielten Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben oder mit besonderen Problemen beim Rechnen haben wir deshalb spezielle Rechtsgrundlagen geschaffen, zudem werden die gesetzlichen Mitwirkungsgremien wie der Landesschulbeirat und andere Gremien in die Diskussion einbezogen.
Im Rahmen eines Beratungs- und Unterstützungssystems für Schule (BUSS-System) stehen den Schulen neben den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Fachberaterinnen für so genannte Teilleistungsstörungen zur Verfügung, die in ihrer Fortbildungstätigkeit die entsprechende Sachkompetenz an die Lehrkräfte weitervermitteln. Der Einsatz von Legasthenietrainern an Schulen ist nach meiner Kenntnis bisher nicht erwogen worden, weil nach Einschätzung der Fachleute im Ministerium ausreichend ausgebildete Lehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zur Verfügung stehen.
Es ist außerdem in Brandenburg genau geregelt, welche Verfahren eine Schülerin oder ein Schüler mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens durchläuft, um eine besondere Unterstützung zu erhalten. So müssen zum Beispiel Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ab Jahrgangsstufe 5 an speziellen Feststellungsverfahren zu Lernschwierigkeiten beteiligt werden. Auch ist festgelegt, dass die Schule eng mit den außerschulischen Therapeuten zusammenarbeiten muss, wenn dies in begründeten Einzelfällen notwendig wird.
Die Bemühungen der Schule werden also im Einzelfall durch Therapiemaßnahmen im außerschulischen Bereich ergänzt. Allerdings betone ich auch: Für eine staatliche Anerkennung von Legasthenietrainern gibt es bisher keine Rechtsgrundlage.
Ich möchte Ihnen gern folgende Idee unterbreiten: Wir sollten über Ihren Vorschlag einer Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der von Ihnen angedachten Coaching-Agentur ins Gespräch kommen. Mein erstes Gespräch mit Minister Rupprecht hat ergeben, dass Dr. Martin Rudnick im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, ein erster Gesprächspartner für Sie sein könnte. Wer wen zuerst kontaktiert ist, glaube ich, nebensächlich. Sie erreichen Dr. Rudnick unter 0331/866 3823. Ich danke Ihnen für Ihr Mitwirken.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Platzeck
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