Sehr geehrte Frau Becker,
Ihre Schilderungen zum Umgang mit Pferden in einzelnen Orten Brandenburgs habe ich mit Sorge gelesen. Und offensichtlich hegten einige Nutzer meines Portals direktzu bei der Lektüre Ihres Eintrags ähnliche Gefühle. Ich bin dankbar, Ihnen antworten und dies mit einer Aufforderung verbinden zu können.
Gestatten Sie mir aber zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen. Ich bin sehr froh, dass der Pferdesport und die Freizeitbetätigung mit diesen schönen Tieren bei uns im Land für viele Menschen wieder in großem Umfang möglich sind. Das spricht sich herum und bringt Erholung suchende Pferdefreunde aus ganz Deutschland nach Brandenburg. Zudem verfügt unser Land mit der Pferderennbahn Hoppegarten und dem berühmten Landesgestüt in Neustadt/Dosse über zwei weitere wirkliche Juwele in Sachen Pferde, die weit über Brandenburg hinaus Wirkung erzielen. Daneben sind in den vergangenen 20 Jahren erhebliche private Mittel in Reiterhöfe investiert worden, um eine entsprechende Infrastruktur für Pferdeliebhaber zu schaffen. Und unser Land hat einiges getan, um Ausritte in Wald und Flur zu erleichtern.
Bei all dem, und da sind wir uns einig, sehr geehrte Frau Becker, darf der Tierschutz jedoch nicht aus dem Blickfeld geraten. Zugleich ist aber zu bedenken, dass nicht jede Haltung von Pferden im Winter auf der Weide tierschutzwidrig ist. Dennoch: Sollten Ihnen oder anderen Bürgerinnen und Bürgern eine gravierende tierschutzwidrige Haltung und zwar nicht nur von Pferden auffallen, so sollte umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises eingeschaltet werden. Diese Ämter haben dann die Haltung zu überprüfen, können tatsächlich und rechtlich einschreiten, werden unwürdige Verhältnisse abstellen und dafür verantwortliche Tierhalter zur Rechenschaft ziehen.
Die zuständigen Ämter orientieren sich dabei an den generellen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Die gesetzlichen Mindestanforderungen können Sie unter anderem den vom Bundeslandwirtschaftsministerium herausgegebenen „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ entnehmen. Diese Leitlinien entsprechen den Anforderungen nach § 2 des Tierschutzgesetzes. Brandenburgs Landwirtschaftsministerium hat die zuständigen Behörden der Kreise bereits im Jahr 2002 angewiesen, diese Leitlinien bei der Prüfung von Pferdehaltungen heranzuziehen.
Eine Übersicht über die zuständigen Ämter des Landes finden Sie unter
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2339....
Die angesprochenen Leitlinien zur Pferdehaltung finden Sie unter
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtsc...
Bleiben Sie so eine engagierte Tierfreundin.
Mit freundlichen Grüßen
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