Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Marianne Becker am 20. Dezember 2010
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Sonstiges

Pferdedramen in Brandenburg

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Platzeck,

wie schon im letzten Winter, müssen auch in diesem Jahr viele auf Weiden - ohne Schutzhütten, Wasser und Futter, sprich Heu - Pferde, vergessen, abgestellt, leben. Die Veterinärämter haben keine grossen Befugnisse, oder keine Gesetze, dieses Elend zu beenden.

Es ist eine Schande, dass inzwischen Pferde zu einer billigen Ware geworden sind. 1 Pferd gibt es schon für 200,00 Eur. Die Anschaffung ist schnell getan, der Unterhalt wird nach nachlassendem Interesse vergessen. Somit vegetieren jetzt wieder in Dallgow-Döberitz, Seeburg und bestimmt auch vielen anderen Orten Pferde vor sich hin, bis sie still und leise umfallen und sterben.
Leider haben Pferde keine grosse Lobby. Was werden Sie also gegen diese Missstände unternehmen?

Fröhliche Weihnachten.

+68

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Antwort
von Matthias Platzeck am 10. Februar 2011
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Becker,

Ihre Schilderungen zum Umgang mit Pferden in einzelnen Orten Brandenburgs habe ich mit Sorge gelesen. Und offensichtlich hegten einige Nutzer meines Portals direktzu bei der Lektüre Ihres Eintrags ähnliche Gefühle. Ich bin dankbar, Ihnen antworten und dies mit einer Aufforderung verbinden zu können.

Gestatten Sie mir aber zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen. Ich bin sehr froh, dass der Pferdesport und die Freizeitbetätigung mit diesen schönen Tieren bei uns im Land für viele Menschen wieder in großem Umfang möglich sind. Das spricht sich herum und bringt Erholung suchende Pferdefreunde aus ganz Deutschland nach Brandenburg. Zudem verfügt unser Land mit der Pferderennbahn Hoppegarten und dem berühmten Landesgestüt in Neustadt/Dosse über zwei weitere wirkliche Juwele in Sachen Pferde, die weit über Brandenburg hinaus Wirkung erzielen. Daneben sind in den vergangenen 20 Jahren erhebliche private Mittel in Reiterhöfe investiert worden, um eine entsprechende Infrastruktur für Pferdeliebhaber zu schaffen. Und unser Land hat einiges getan, um Ausritte in Wald und Flur zu erleichtern.

Bei all dem, und da sind wir uns einig, sehr geehrte Frau Becker, darf der Tierschutz jedoch nicht aus dem Blickfeld geraten. Zugleich ist aber zu bedenken, dass nicht jede Haltung von Pferden im Winter auf der Weide tierschutzwidrig ist. Dennoch: Sollten Ihnen oder anderen Bürgerinnen und Bürgern eine gravierende tierschutzwidrige Haltung und zwar nicht nur von Pferden auffallen, so sollte umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises eingeschaltet werden. Diese Ämter haben dann die Haltung zu überprüfen, können tatsächlich und rechtlich einschreiten, werden unwürdige Verhältnisse abstellen und dafür verantwortliche Tierhalter zur Rechenschaft ziehen.

Die zuständigen Ämter orientieren sich dabei an den generellen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Die gesetzlichen Mindestanforderungen können Sie unter anderem den vom Bundeslandwirtschaftsministerium herausgegebenen „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ entnehmen. Diese Leitlinien entsprechen den Anforderungen nach § 2 des Tierschutzgesetzes. Brandenburgs Landwirtschaftsministerium hat die zuständigen Behörden der Kreise bereits im Jahr 2002 angewiesen, diese Leitlinien bei der Prüfung von Pferdehaltungen heranzuziehen.

Eine Übersicht über die zuständigen Ämter des Landes finden Sie unter

http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2339....

Die angesprochenen Leitlinien zur Pferdehaltung finden Sie unter

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtsc...

Bleiben Sie so eine engagierte Tierfreundin.

Mit freundlichen Grüßen