Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

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Autor Klaus Herfurth am 11. Juni 2012
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Landesregierung

Rückwirkende Gesetzesänderung in Brandenburg legalisiert

Sehr geehrter Herr Platzeck,

die rückwirkende Änderung von Gesetzen wiederspricht den Grundbedingungen unserer freiheitlichen Verfassung und dem Prinzip der verlässlichen Rechtsordnung, sie ist daher grundsätzlich nicht zulässig. Das Rückwirkungsverbot verbietet grundsätzlich staatliche Akte, die rechtliche Normen oder Verfahren so ändern, dass an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird. Problematisch ist dabei, dass der Adressat der Norm sich zum Zeitpunkt seines Ursprünglichen Verhaltens nicht auf diese Folge einstellen konnte. Das Rückwirkungsverbot hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip, dieses wird den Schülern im Staatsbürgerkundeuntericht vermittelt. Der dort begründete Grundsatz des Vertrauensschutzes bedeutet auch Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit und Nachhaltigkeit der Gesetze. Wer von einem Gesetz betroffen ist, soll auf die Geltung der Vorschrift vertrauen können.

Wenn das Land Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium und der Invesitionsbank ILB Förderbedingungen erstellt dann müssen Antragsteller sich auf diese Richtlinien verlassen können. In dem mir vorliegenden Fall wurde sehr viel Geld und Zeit in die Erfüllung der Fördervorraussetzungen investiert. Mir ist bekannnt das es keinen Anspruch auf Fördermittel gibt, doch nach meinem Verständniss dürfte es zu einer Ablehnung nur kommen, wenn die Vorraussetzungen für eine Förderung nicht gegeben sind, oder die Haushaltslage sich so verschlechtert hat, dass keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Einen Förderantrag der den Richtlinien laut Antragsformular für Wassertourismus, Radtourismus und Gesundheitstourismus voll und ganz entsprach abzulehnen und im nachhinein durch eine rückwirkende Gesetzesänderung zu legalisieren, ist meines Erachtens nach ein Betrug.

Durch das Antragsverfahren offengelegte wirtschaftliche Verhältnisse, konnte sich die ILB und das Wirtschaftsministerium ziemlich sicher sein, dass die noch jungen innovativen Unternehmerinnen sich eine Klage gegen das Land Brandenburg nicht leisten werden, zumal es ja keinen einklagbaren Anspruch gibt ein Unrecht bleibt es trotzdem.

Sie Herr Ministerpräsident geben vor ein Sozialdemokrat zu sein, wenn dem so ist, dann prüfen sie bitte diesen Fall auch korekt, denn die Auskünfte die Sie von der Investitionsbank erhalten haben entsprechen nicht den Tatsachen. Bewusst einseitige Erkundigungen einzuhohlen führt nur dazu, dass Sie berechtigterweise einmal sagen können, ich habe nicht von dem tatsächlichen Sachverhalt gewusst. Ich möchte Ihnen sagen wer nicht wissen will, der macht sich am Unrecht mit schuldig. Das zumindest ist eine Tatsache die gerade das Deutsche Volk wohl gelernt haben sollte, insbesondere seine Vertreter.
Lesen Sie bitte das wahrheitsgetreue Protokoll der Genesium GbR und handeln Sie dann Rechtsstaatlich, wenn Sie ein wahrhaftiger Sozialdemokrat sind unter folgendem Link http://www.genesium.de/wir-ueber-uns/genesium-und-die-ban... .

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Herfurth

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