Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Wilfried Kurth am 25. Januar 2011
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Sonstiges

Straßenbaukosten nochmals bezahlen, sollen wir nun auch noch enteignet werden?

Man hat uns mit dem Anschluß an die BRD verkauft, es gelang nur der Staatsstreich wo einige Ihren Vorteil daraus zogen! Aber die Straßenbaukosten wurden 1933 von der Stadt Falkensee einkassiert, 1000RM man konnte damals dafür 333m² Bauland kaufen, das Haus und Grundstück kostete 12400RM! Nun hat ein Gericht in Potsdam entschieden, wir sollen 90% der Baukosten erneut bezahlen. Es ist ein Verbrechen was man mit uns macht, alles läuft auf eine Enteignung hinaus. Auf der einen Seite kassiert der Bund die Hypotheken von denen ein, die damals eine Straße gemacht bekamen und diese nicht bezahlen konnten, dafür eine Hypothek aufnehmen mußten. Hat man bei uns in Ostdeutschland nicht schon alles verkauft, Fabriken,Seen, Wälder oder Liegenschaften die auch unter den Wert verhökert wurden. Verbrecher handeln nicht anders, wielange sollen wir uns noch so etwas gefallen lassen?
Für ein einheitliches Deutschland unter einer Regierung und keine 18 Regierungen, ich zähle Afghanistan dazu es grüßt erwartungsvoll Wilfried Kurth ein Betrogener in Falkensee

+65

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Antwort
von Matthias Platzeck am 13. April 2011
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Kurth,

Ihrer Wortmeldung ist zu entnehmen, dass Sie sich angesichts der Beteiligung an den Straßenausbaukosten sehr erregt haben. Das bedauere ich. Vielleicht kann meine Antwort ein wenig zur Versachlichung der Diskussion beitragen, zumal die hohe Zustimmung zu Ihrem Anliegen ein Indiz dafür ist, dass die Frage der Straßenbaufinanzierung nicht wenige Menschen bewegt.

Ich will zum allgemeinen Verständnis einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Für den Neubau und die Sanierung von Straßen in brandenburgischen Kommunen gelten zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Für Anwohner, die an einer bereits vorhandenen Straße wohnen, deren Zustand aber sanierungsbedürftig ist, gilt für die finanzielle Beteiligung die sogenannte Straßenausbausatzung. Auf dieser Grundlage werden 75 Prozent Anwohnerbeteiligung fällig. Hier haben wir es etwa mit Straßen zu tun, die in den 1920er Jahren mit großen Kopfsteinen gepflastert wurden und nun asphaltiert werden müssen.

Anders sieht es aus, wenn eine neue Straße gebaut werden soll, dort wo noch keine vorhanden war, einschließlich der heute dazu gehörigen Gehwege. Für diesen Fall regelt sich die finanzielle Beteiligung nach dem sogenannten Erschließungsbeitragsrecht. Dieses wird durch kommunale Satzungen umgesetzt. Damit werden dann nicht nur 75 Prozent, sondern 90 Prozent der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

Sehr geehrter Herr Kurth, sollten sich in Ihrem Fall Härten ergeben, bestünde die Möglichkeit einer Stundungsvereinbarung mit der Stadt. Damit würden die Beiträge für eine gewisse Zeit gestundet, ohne dass dies im Grundbuch eingetragen wird. Ich hoffe, dass sich eine einvernehmliche Lösung für Sie finden lässt.

Noch ein Wort zum Abschluss, sehr geehrter Herr Kurth: Aus Ihren Zeilen spricht auch eine tiefe Verbitterung über den Prozess der Deutschen Einheit. Dabei bitte ich Sie zu bedenken, dass die Vereinigung von der übergroßen Mehrheit der DDR-Bürger gewollt war und sich gerade für die Menschen in der damaligen DDR die Lebensverhältnisse nach 1990 entscheidend verbessert haben. Das gilt nicht nur für den Zustand unserer Umwelt, sondern auch für unsere Städte und Dörfer, für Gebäude und eben auch Straßen.

Mit freundlichem Gruß