Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Archiviert
Autor Reinhard Straubel am 05. Juni 2008
12616 Leser · 367 Stimmen (-1 / +366) · 0 Kommentare

Umwelt

UN-Antifolterkonvention

Herrn Ministerpräsident Platzeck,
ich erlaube mir zwei Fragen, deren Beantwortung ich erwarte.

1. Frage:
Nach der UN – Antifolterkonvention ist es dem Staat, bzw. staatlichen Stellen verboten, Gefangene mit Schall zu quälen oder gefügig zu machen. Dieses Verbot gilt für alle Schallereignisse, ihre Dauer, ihre zeitliche Abfolge, selbst für eine Schallberieselung mit Musik. Die Beschallung von Gefangenen wird dabei als „weiße Folter bezeichnet, weil die Folgen physisch nicht erkennbar und so nicht nachweisbar sind. Natürlich kennen Sie das alles.
Was müßten Sie tun, wenn trotz der internationalen Ächtung der Folter mit Schall in deutschen Gefängnissen oder Untersuchungshaftanstalten die „weiße Folter“ praktiziert würde?

2. Frage:
Sie sind für den Standort des BBI in Schönefeld, als Ministerpräsident verantwortlich. Nach Inbetriebnahme des Flughafens werden ca. 140 000 Bürger zwischen Grünheide und Ludwigsfelde mit Fluglärmschallereignissen zwischen 55 dB(A) und 90 dB(A) im Zweiminutentakt, zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr, gequält. Durch die FBS beantragt, deren Eigentümervertreter Sie sind, sollen diese Bürger zusätzlich auch in der Nacht (zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) 113 Schallereignisse in gleicher Lautstärke aushalten. Unbestritten machen diese Lärmereignisse krank. Nach Ankündigung sollen eine heute nochn unbekannte Zahl dieser Bürger durch Schallschutzfenster für eine Nachtruhe geschützt werden. D. h.: Sie sollen bei geschlossenen Fenstern in Akustikkäfigen ihre Nachtruhe finden. Am Tage, ob im Außenbereich ihrer Häuser, selbst in den Wohnungen, sind Sie den Lärmereignissen schutzlos ausgesetzt.
Worin besteht nach Ihrer Meinung der Unterschied zwischen dem Verbot der „weißen Folter“ gegenüber Gefangenen oder Häftlingen und den Bürgern, die eben eine solche Folter 24 Stunden am Tage, 365 Tage im Jahr - für ihre ganze Lebenszeit ertragen sollen?

+365

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.