Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Jannis Kasapis am 19. Juli 2010
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Bildung

Vorbereitungsdienst

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

seit 2005 arbeite ich als Lehrer und Dozent für Englisch auf Honorarbasis. Seit März 2008 unterrichte ich das Fach Englisch in der Evangelischen Schraden- Grundschule in Großthiemig (Landkreis EE).
Im September 2009 begann ich am Landesinstitut für Lehrerbildung (LaLeb) Potsdam den Pädagogischen Grundkurs. Dieser Kurs bietet Seiteneinsteigern ins Lehramt berufsbegleitend eine anspruchsvolle und breit gefächerte Qualifizierung in den Bereichen Erziehung und Bildung, Entwicklung und Lernen, Ausbildung und Recht sowie Lehren und Lernen. Ich habe das abschließende Kolloquium, das dem Ersten Staatsexamen gleichgestellt ist, im Juni 2010 erfolgreich bestanden. Der zweite Teil der Ausbildung besteht in einem ebenfalls berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (VD), dessen erfolgreicher Abschluss nach zwei Jahren zum Zweiten Staatsexamen und damit zur vollwertigen Anerkennung als Lehrer führt. Leider können wir den VD im August 2010 nicht beginnen, da ich keinen universitären Abschluss (s. VV ... ) vorweisen kann.

Diese Argumentation erscheint mir nicht schlüssig, da wir zum Studium zugelassen wurden, den dem Staatsexamen gleichgestellten Abschluss erreicht haben und nun den zweiten Teil der Ausbildung nicht absolvieren dürfen. Der VD bietet wiederum berufsbegleitend in Haupt- und Fachseminaren die Umsetzung der Inhalte des Grundkurses in der Praxis an. Dieser Ablauf ist ähnlich dem Studium und Vorbereitungsdienst der Lehramtsstudenten, wobei ein großer Unterschied darin besteht, dass wir Seiteneinsteiger eine mehrjährige Berufserfahrung vorweisen können und schon lange vielfältige zusätzliche Aufgabenbereiche eines Lehrers übernehmen. Während des VD arbeiten wir in einem ungleich höheren Stundenumfang als die Referendare.

In einem persönlichen Gespräch konnten Herr Winzer und Frau Stolpe am 05.07.2010 auch Bildungsminister Rupprecht die Situation darstellen. Herrn Rupprecht war die praktische Dimension dieser Regelung bisher nicht bekannt gewesen. Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an Lehrkräften, besonders in der Prignitz, Elbe-Elster und anderen Regionen fern von Potsdam und Berlin, könne Brandenburg in den nächsten Jahren auf keinen engagierten Lehrer verzichten, so Herr Rupprecht. Leider sei die Gesetzeslage in diesem Punkt durch die VV ... jedoch eindeutig.

Laut Auskunft des LaLeb wird aus finanziellen Gründen in Zukunft kein Pädagogischer Grundkurs bzw. VD mehr für Seiteneinsteiger ins Lehramt angeboten werden. Daher besteht für uns nicht die Möglichkeit, auf eine eventuelle Änderung der Zugangsvoraussetzung zu hoffen. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, Herr Ministerpräsident, eine Sondergenehmigung zu erwirken und uns bei unserem Ziel, nicht nur als Lehrer zu arbeiten, sondern die entsprechende Ausbildung auch beenden zu dürfen, zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Jannis Kasapis

+70

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Antwort
von Matthias Platzeck am 27. August 2010
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Kasapis,

erst einmal meinen herzlichen Glückwunsch zum bestandenen ersten Teil des Pädagogischen Grundkurses.

Die Sommerferien sind vorbei, die Brandenburger Schulen sind auf den Start des neuen Schuljahres gut vorbereitet. Wie Bildungsminister Holger Rupprecht im August mitteilte, werden jetzt etwa 400 Lehrer eingestellt, weitere 50 sollen im Laufe des Schuljahres hinzukommen. Davon profitieren alle Regionen Brandenburgs. Sie sehen, sehr geehrter Herr Kasapis, Brandenburg reagiert auf veränderte Schülerzahlen und veränderte Anforderungen.

Umso schmerzlicher ist es natürlich, wenn Sie auf der einen Seite wissen, dass Brandenburg auf neue Lehrer setzt, Sie aber derzeit keine Möglichkeit erhalten, den zweiten Teil ihrer Ausbildung zu absolvieren. Deshalb hat das Landesinstitut für Lehrerbildung vor Beginn Ihrer Qualifizierung Sie und die anderen Teilnehmer informiert, dass das erfolgreiche Bestehen des Grundkurses nicht dazu führt, dass ein Rechtsanspruch auf die berufsbegleitende Teilnahme am Vorbereitungsdienst besteht. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Pädagogische Grundkurs einem 1. Staatsexamen nicht gleichgestellt ist und es derzeit im Land Brandenburg keine rechtliche Grundlage gibt, Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen den Zugang zum Vorbereitungsdienst zu ermöglichen. Deshalb kann ich auch als Ministerpräsident für Sie keine Ausnahmeregelung erwirken.

Diesen grundsätzlichen Sachverhalt hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erkannt und Ihnen auch schriftlich mitgeteilt. So soll der Pädagogische Grundkurs nicht aus Kostengründen gestrichen werden, sondern das MBJS beabsichtigt sogar, die Seiteneinsteigerqualifizierung zu forcieren. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit auch für Absolventinnen und Absolventen mit Fachhochschuldiplom der Vorbereitungsdienst geöffnet werden kann. Dazu ist allerdings eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen erforderlich, die voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Sie erhalten aus dem Bildungsministerium im Fall der Klärung der Problematik in Ihrem Sinne unaufgefordert ein Schreiben.

Viel Erfolg wünscht Ihnen