Sehr geehrter Herr K.,
Ihr Vorschlag im 20. Jahr des Bestehens unseres Bundeslandes hat mich gefreut. Ihre Idee, in Dreilinden an der ehemaligen Grenze zwischen Westberlin und der DDR an der noch stehenden Säule, die früher das Staatsemblem der DDR trug, nunmehr das Wappen unseres Landes anzubringen, zeigt mir, dass Sie sich mit dem Land Brandenburg identifizieren.
Aber, wie das so ist im Leben – auch ein Ministerpräsident muss sich an Regeln halten. Zum einen: Die Stele gehört der Gemeinde Kleinmachnow und sie ist in der Denkmalliste des Landes Brandenburg enthalten. Schon allein deshalb kann das Land dort kein Logo oder ein Wappen anbringen. Zum anderen möchte ich zu bedenken geben: Die Landesregierung hat im Jahre 2001 für die Außendarstellung Brandenburgs ein so genanntes werbendes Logo eingeführt. Es ist Ihnen sicher bekannt und zeigt einen stilisierten Adler mit dem Schriftzug 'Land Brandenburg'. Dieses Logo wird mittlerweile von vielen Institutionen, Verbänden und Organisationen genutzt und ziert auch die Begrüßungstafeln unseres Landes an den Autobahnen.
Sehr geehrter Herr K., da die Stele der Gemeinde Kleinmachnow gehört, hat das Land leider keine Möglichkeit, sie zu eigenen Zwecken zu nutzen.
Mit freundlichem Gruß
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