Sehr geehrter Herr Gehrke,
ich bedanke mich nicht nur für Ihren Eintrag auf meinem Portal, sondern vor allem für Ihre so ungemein wichtige Arbeit als Pflegevater. Diese, Ihre Tätigkeit verdient höchste gesellschaftliche Anerkennung. Sie und viele andere in unserem Land ermöglichen durch tägliches Engagement Kindern in schwierigen Situationen ein neues Leben in harmonischer und liebevoller Atmosphäre. Sie berichten, sehr geehrter Herr Gehrke, von Ihrem Einsatz und von vielen Gesprächen mit brandenburgischen Pflegeeltern. Damit tun Sie mehr, als man von einem Pflegevater erwarten kann. Sie kümmern sich auch um andere. Bitte lassen Sie sich nicht entmutigen, machen Sie weiter!
Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung die wertvolle Arbeit von Pflegeeltern und Pflegekinderdiensten schätzt und sie im Rahmen der fachlichen Unterstützung konsequent fördert. So bietet das Landesjugendamt seit Jahren regionale Foren zur Fachentwicklung der örtlichen Pflegekinderdienste an. Und auch in der Fortbildung unterbreitet das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg kontinuierlich Angebote für Pflegeeltern und für Fachdienste in diesem Arbeitsfeld. Dabei hat die Qualifizierung des so genannten Hilfeplanprozesses einen hohen Stellenwert bei der Fortbildung der Fachkräfte des Jugendamtes.
Sehr geehrter Herr Gehrke, bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Ihre geschilderten Erfahrungen nicht im Einzelnen kommentieren kann. Angelegenheiten der Jugendhilfe liegen im Einzelfall in örtlicher Zuständigkeit – so wie Sie das auch geschrieben haben.
Gestatten Sie mir dennoch einige Anmerkungen. Ich glaube, dass Pflegekinder ihren leiblichen Eltern auch dann noch verbunden bleiben, wenn deren Erziehungskompetenz aus fachlicher Sicht zu Recht in Frage gestellt worden ist. Wir sind uns sicher einig: Es geht hierbei um ein sehr komplexes Beziehungsgefüge. Stets verantwortungsvoll das Richtige zu tun, ist eine immer wieder schwierige Aufgabe für Pflegeeltern und Jugendamt. Wenn eine gemeinsame, öffentliche und private Verantwortung für das Kind nicht wahrgenommen werden kann, muss die Frage des Personensorgerechts häufig auch vom Familiengericht entschieden werden. Den Kindern helfen diese Konflikte meist am wenigsten. Sie wollen in der Regel eine stabile und harmonische Zusammenarbeit ihrer Bezugspersonen. Das ist in der Regel am besten für das Kindeswohl.
Eine große Bedeutung haben dabei die auch von Ihnen angesprochenen Hilfeplangespräche, in denen die Probleme, aber auch die Stärken eines Kindes mit Blick auf die mögliche Hilfe erörtert werden. Von Seiten der Obersten Landesjugendbehörde bestehen keinerlei Zweifel daran, dass an diesen Hilfeplangesprächen all diejenigen, die mit dem Kind und der Hilfe befasst sind, auch beteiligt werden sollen. Ob dies auch für einen Beistand gilt, der in der Regel nur für Fragen der Vaterschaftsfeststellung oder für Angelegenheiten des Unterhalts eingesetzt ist, hängt vom Einzelfall ab.
Sehr geehrter Herr Gehrke, wenn Sie in Ihrem konkreten Einzelfall eine fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme mit Frau Tripp im Landesjugendamt unter der Telefonnummer 03338 - 701 – 850.
Mit freundlichem Gruß
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