Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Silke Heyking am 19. März 2010
8182 Leser · 56 Stimmen (-3 / +53) · 0 Kommentare

Soziales

Schülerbeförderung außerhalb des Landkreises

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.
Wieso ich es nicht möglich Fahrkosten zu übernehmen für Kinder die einen nachgewiesenen Förderbedarf haben und an eine Schule außerhalb des eigenen Landkreises gehen könnten zu übernehmen .Der Weg viel geringer ist . Eine vergleichbare Schule wie die Waldhof in Templin gibt im Landkreis Oberhavel leider nicht . Ich kann es mir leider nicht leisten die Kosten selber zu tragen. Templin und Fürstenberg liegen sogar noch im gleichen Bundesland , aber leider nicht im gleichen Landkreis . Kann man da nicht mal was an den Gesetzen ändern ? Es betrifft leider auch nicht nur uns -es geht leider anderen Eltern auch so.
Vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen Familie Heyking/ Palm
Fürstenberg /Havel

+50

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Antwort
von Matthias Platzeck am 21. Mai 2010
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Familie Heyking/Palm,

ich freue mich sehr darüber, wie Sie sich um die bestmögliche schulische Ausbildung Ihres Kindes sorgen, gerade auch weil es auf sonderpädagogischen Förderbedarf angewiesen ist. Und ich bin gerne bereit, Ihnen und den anderen interessierten Lesern meines Portals direktzu/Platzeck den Hintergrund der für Sie auf den ersten Blick unverständlichen Entscheidung Ihres Landkreises zu erläutern.

Grundsätzlich gilt in unserem Land, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Schülerbeförderung in eigener Verantwortung durch Satzung regeln können. Das betrifft sowohl die Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch auf Schülerbeförderung oder Kostenerstattung entsteht, als auch den Umfang der Beförderung oder die Erstattung selbst. Der Landkreis Oberhavel kann also Zuschüsse zu den Schülerfahrtkosten auf den Schulbesuch innerhalb des Landkreises beschränken. Das bedeutet, er ist nicht verpflichtet, die Fahrtkosten zu jeder von den Eltern gewünschten Schule zu übernehmen. Da die von Ihnen ausgesuchte Schule in Templin im Landkreis Uckermark liegt, hat der Landkreis mit seiner Entscheidung zunächst einmal recht. Denn ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht nur zur örtlich zuständigen öffentlichen Grundschule, für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur nächst erreichbaren allgemeinen Schule, wenn dort eine Förderung im gemeinsamen Unterricht möglich ist, oder aber zur nächst erreichbaren Förderschule.

Soweit, sehr geehrte Familie Heyking/Palm, die generelle Lage. Und dennoch möchte ich gerne noch ein wenig genauer auf Ihren speziellen Fall eingehen, weil er mich bewegt und ich immer noch hoffe, dass eine für Sie verträgliche Lösung im Interesse Ihres Kindes gefunden werden kann. Sie sprechen von einem nachgewiesenen Förderbedarf für Ihr Kind. Deshalb nehme ich an, dass ein Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf durch einen Förderausschuss stattgefunden hat und dass Sie die Förderung Ihres Kindes im gemeinsamen Unterricht wünschen. Warum dies nicht an der örtlich zuständigen Grundschule in Fürstenberg oder einer anderen Grundschule in Wohnortnähe erfolgen soll, kann ich Ihrem Schreiben leider nicht entnehmen.

Ich werde Bildungsminister Holger Rupprecht deshalb bitten zu veranlassen, dass diese Möglichkeit durch das Staatliche Schulamt Perleberg nochmals geprüft wird. Sollte eine Förderung im gemeinsamen Unterricht in der Nähe Ihrer Wohnung nicht möglich sein, wird der Minister den Landkreis Oberhavel bitten, nochmals die Möglichkeit eines Fahrtkostenzuschusses zu prüfen. Ich hoffe, das ist in Ihrem Interesse.

Auf der anderen Seite will ich aber noch einmal klarstellen: Wenn Ihr Kind auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin die Waldhofschule Templin besuchen soll, obwohl eine Förderung in der zuständigen Grundschule möglich wäre, dann müssen Sie auch für die Folgen Ihrer Entscheidung verantwortlich zeichnen. Dafür bitte ich um Verständnis.

Mit freundlichem Gruß