Sehr geehrter Herr Reinicke,
Ihre Frage zielt auf eine Regulierung des Nachtflugverkehrs über erhöhte Gebühren. Dennoch möchte ich zunächst in Erinnerung rufen, dass von Mitternacht bis 05:00 Uhr überhaupt keine regulären Flugbewegungen am neuen Flughafen Berlin Brandenburg erlaubt sein werden. In der Zeit von 22:00 Uhr bis Mitternacht sowie von 05:00 bis 06:00 Uhr – den so genannten Randzeiten - sind die Flüge kontingentiert.
Für die möglichen Flüge in dem von Ihnen angesprochenen Zeitraum hat die Flughafengesellschaft ein komplexes Gebührenmodell mit den Airlines verhandelt, das differenzierte Lärmaufschläge vorsieht. Die Gebühren enthalten auch ein emissionsbezogenes Entgelt, um einen Anreiz für den Einsatz möglichst modernem Fluggeräts zu schaffen. Auch werden künftig nicht nur Landungen mit Gebühren belegt, sondern auch Starts. Dies führt in der Regel zu einer Erhöhung der Start- und Landeentgelte für die Airlines im Vergleich zu den bisherigen Gebühren. Mit diesem Modell soll eine Lenkungswirkung erreicht werden. Natürlich hat das Gebührenmodell auch den Sinn, die Konkurrenzfähigkeit mit anderen relevanten Flughafenstandorten in Deutschland sicherzustellen und Wachstumsanreize für Airlines an unserem Flughafen zu schaffen.
Lassen Sie mich die Thematik an einem Beispiel verdeutlichen. Flugzeuge sind in 7 Lärmklassen unterteilt und ähnlich wie bei den Zensuren in der Schule sind die höheren Noten auch hier die schlechteren. In der höchsten Lärmklasse 7 gab es 2010 in Berlin-Tegel und in Schönefeld lediglich 14 Flugbewegungen. Dabei handelte es sich um zehn Flüge des Roten Kreuzes für Hilfseinsätze und vier für die Bundesregierung beziehungsweise für das Militär. Davon fand nur eine einzige Flugbewegung in der Nacht statt. In der Lärmklasse 6 wurden an beiden Standorten 12 Flugbewegungen registriert. Dabei handelte es sich in 11 Fällen um Flüge der Bundesregierung. Keiner dieser Flüge wurde in der Nacht oder den Tagesrandzeiten abgewickelt. Nach Einschätzung der Experten ist auch in den nächsten Jahren eine Erhöhung der Flugbewegungen in den Lärmklassen 6 und 7, schon gar nicht in Nacht- oder Randzeiten, zu erwarten.
Ich hoffe, sehr geehrter Herr Reinicke, Sie können nach dem Gesagten zustimmen, dass das Gebührenmodell des Flughafens Berlin Brandenburg auch Ihre Überlegungen aufgenommen und umgesetzt hat. Mit den zusätzlichen Maßnahmen zum passiven Lärmschutz wird insgesamt eine hohe Schutzqualität erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
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am 01. November 2011
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am 17. November 2011
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am 19. November 2011
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am 19. November 2011
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