Sehr geehrter Herr Jacobs,
haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag auf diesem Portal. Sie sprechen ein Thema an, welches seit Jahren auf Bundes- und Länderebene diskutiert wird aber noch nie auf meinem Portal diskutiert wurde. Insofern gebührt Ihnen sozusagen doppelter Dank.
Für alle Leser, die mit der angesprochenen Materie nicht vertraut sind, eine knappe Vorbemerkung: Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei einem Auslandseinsatz dem deutschen Strafrecht, das unabhängig vom geltendem Recht am Tatort für all die Straftaten gilt, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begangen werden. Dafür besteht derzeit kein besonderer Gerichtsstand. Die oberste Zuständigkeit liegt am Sitz des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr in Potsdam. Und noch ist das Verfahren so, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam den zu untersuchenden Auslandsvorfall an die jeweilige Strafverfolgungsbehörde am Wohnort des jeweiligen Soldaten abgibt, d.h. eine koordinierende Funktion wahrnimmt.
Aufgrund dieses Verfahrens hatte sich bereits 2009 der damalige Bundesverteidigungsminister Jung an alle Regierungschefs der Länder gewandt, um für die Schaffung einer zentralen Ermittlungsbehörde für mögliche Straftaten von Bundeswehrangehörigen im Auslandseinsatz zu werben. In den Folgejahren wurde dieses Thema sowohl im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenzen als auch der Justizministerkonferenzen immer wieder erörtert.
Nun hat, und darauf bezieht sich Ihre Frage, sehr geehrter Herr Jacobs, die Bundesregierung Ende März 2012 dem Gesetzentwurf für die Einrichtung einer Schwerpunktanwaltschaft mit Sitz in Kempten im Allgäu zugestimmt. Diese soll künftig für alle mutmaßlichen Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz zuständig sein. Ich bin ganz ehrlich: den Standort Kempten halte ich nicht nur aus Brandenburger Sicht nicht für geeignet. Unabhängig von der Kompetenz der Juristen vor Ort ist bei einem Standort im Allgäu von langen Anfahrtszeiten für Zeugen und Beschuldigte auszugehen.
Das letzte Wort hat nun der Bundesrat. Ob dieser dem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmt, ist offen. Brandenburg wird seine Position für die Abstimmung zum gegebenen Zeitpunkt im Kabinett festlegen – aus meiner persönlichen Meinung habe ich keinen Hehl gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck
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