Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Horst Jacobs am 02. Februar 2012
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Sonstiges

Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

seit längerer Zeit wird auf Bundesebene über die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz diskutiert. Nachdem wohl zunächst Leipzig als möglicher Standort genannt worden war, lese ich jetzt, dass Kempten im Allgäu von der Bundesjustizministerin ins Gespräch gebracht wurde.

Gleich bei Potsdam, in der Gemeinde Schwielowsee befindet sich das für Auslandseinsätze der Bundeswehr zuständige Einsatzführungskommando. Aus diesem Grund erschien es mir nur logisch, dass Potsdam der optimale Standort für so eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft wäre. Grade um Fachkompetenz in Deutschland zu bündeln wäre es doch besonders sinnvoll, wenn Einsatzführungskommando und Staatsanwaltschaft nicht 660 Km voneindander entfernt liegen würden (und das noch ganz ohne Berücksichtigung zukünftig sicher anfallender Reisekosten).

Wieso ist Potsdam überhaupt nicht im Gespräch?
Hat Brandenburg kein Interesse an so einer Einrichtung, die sicher auch weitere Arbeitsplätze (Anwältskanzleien, etc.) schaffen würde?

Mit freundlichen Grüßen, Horst Jacobs

+73

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Antwort
von Matthias Platzeck am 17. April 2012
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Jacobs,

haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag auf diesem Portal. Sie sprechen ein Thema an, welches seit Jahren auf Bundes- und Länderebene diskutiert wird aber noch nie auf meinem Portal diskutiert wurde. Insofern gebührt Ihnen sozusagen doppelter Dank.

Für alle Leser, die mit der angesprochenen Materie nicht vertraut sind, eine knappe Vorbemerkung: Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei einem Auslandseinsatz dem deutschen Strafrecht, das unabhängig vom geltendem Recht am Tatort für all die Straftaten gilt, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begangen werden. Dafür besteht derzeit kein besonderer Gerichtsstand. Die oberste Zuständigkeit liegt am Sitz des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr in Potsdam. Und noch ist das Verfahren so, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam den zu untersuchenden Auslandsvorfall an die jeweilige Strafverfolgungsbehörde am Wohnort des jeweiligen Soldaten abgibt, d.h. eine koordinierende Funktion wahrnimmt.

Aufgrund dieses Verfahrens hatte sich bereits 2009 der damalige Bundesverteidigungsminister Jung an alle Regierungschefs der Länder gewandt, um für die Schaffung einer zentralen Ermittlungsbehörde für mögliche Straftaten von Bundeswehrangehörigen im Auslandseinsatz zu werben. In den Folgejahren wurde dieses Thema sowohl im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenzen als auch der Justizministerkonferenzen immer wieder erörtert.

Nun hat, und darauf bezieht sich Ihre Frage, sehr geehrter Herr Jacobs, die Bundesregierung Ende März 2012 dem Gesetzentwurf für die Einrichtung einer Schwerpunktanwaltschaft mit Sitz in Kempten im Allgäu zugestimmt. Diese soll künftig für alle mutmaßlichen Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz zuständig sein. Ich bin ganz ehrlich: den Standort Kempten halte ich nicht nur aus Brandenburger Sicht nicht für geeignet. Unabhängig von der Kompetenz der Juristen vor Ort ist bei einem Standort im Allgäu von langen Anfahrtszeiten für Zeugen und Beschuldigte auszugehen.

Das letzte Wort hat nun der Bundesrat. Ob dieser dem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmt, ist offen. Brandenburg wird seine Position für die Abstimmung zum gegebenen Zeitpunkt im Kabinett festlegen – aus meiner persönlichen Meinung habe ich keinen Hehl gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Platzeck