Sehr geehrter Ministerpräsident Herr Platzeck,
es geht um die Glaubwürdigkeit der Politiker im Allgemeinen und um die Glaubhaftigkeit des Ex-Justizmisters und jetzigen Abgeordneten im Sächsischen Landtag, Herrn Steffen Heitmann (CDU), im besonderen.
Beziehungsweise es geht um die Aufklärung des Sachverhaltes, ob das Gerichtsprotokoll vom 20.02.1992 Az.: C 245/91 Kreisgericht Riesa, welches auf einem Formular mit der Kennung: "ZP 90... Waldheim" ausgefertigt wurde, eine Fälschung ist oder nicht. Von mehr als ein Dutzend über alle Zweifel erhabenen Sachverständigen erhielt ich die Auskunft, dass Gerichtsvordrucke mit der Kennung. "ZP 90 .. Waldheim" erst im Jahre 1994 das erste Mal gedruckt und verwendet wurden. Herr MdL Heitmann und einige andere behaupten hingegen, dass sie bereits 1991 gedruckt und verwendet wurden.
Der Detektiv Herr Sindermann aus Berlin garantiert sogar mit einem Betrag in Höhe von 127,8 Tausend Euro, dass seine Auskunft, "der Erstdruck erfolgte erst im Jahre 1994", richtig ist.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich für die Aufklärung des offenkundigen Widerspruches und der sehr schwer wiegenden Anschuldigungen einsetzen wollen oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
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