Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Erhard Jakob

  • Geburtstag
    1949
  • Land
    Deutschland
  • Bundesland
    Sachsen
  • Stadt
    D - 01896 Pulsnitz, Wettinstraße 24, Telefon: 035955 / 5 5 9 4 16 und Handy 0 1 7 6 / 9 6 3 4 9 7 5 5, E-Mail: ErhardJakob@vodafone.de
  • Beschreibung

    MORGENPOST DRESDEN
    16. Juni 2011, Seite 5
    .
    *Rechtsexperte zur Gagfah-Klage:
    `Geklapper´ mit Restrisiko für Dresden
    .
    Lesermeinung:
    *Drei Rechtsanwälte - vier Rechtsmeinungen!*
    Dass Rechtsanwälte von Seiten der Stadt Dresden
    dies als >Geklapper< werten ist doch normal.
    Die Rechtsanwälte von den "Heuschrecken" sehen das sicher ganz anders. Entscheiden muss aber ein unbefangenes und unparteiisches Gericht.
    Der Kläger, Herr William J. Brennan, wird es sicher nicht zulassen, dass sächsische Richter (Wessen Brot ich ess - dessen Lied ich sing) über diesen Fall entscheiden.
    Bestimmt wird er ein Befangenheitsantrag einreichen und vortragen, dass Richter, welche im großen Stil Gerichtsprotokolle fälschen, bzw. von dem als Hochverrat zu wertenden Verbrechen Kenntnis haben und die Sache verhehlen, über seinen Fall nicht entscheiden dürfen.
    Als Beweis wird er den Link >www.direktzu.de/users/18052< angeben. So gesehen wird das Urteil entweder in Luxemburg oder vor einem amerikanischen Gericht entschieden werden.
    So könnte sich das >Geklapper< zu einem >Paukenschlag< und zur Katastrophe für das deutsche Rechtswesen entwickeln.
    §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
    Sächsische Zeitung
    16. Juni 2011, S. 28
    ________________
    "Ich bin so oft gestorben"
    Claudia D., Nebenklägerin im Kachelmann-Prozess,
    spricht erstmals über ihr bitteres Fazit.
    Derweil schmäht der Wettermann
    die deutsche "Gaga-Justiz".
    (SZ/dn/dpa)
    _________
    Leserbrief
    Wie oft Claudia D. in den letzten 12 Jahren von Jörg Kachel-mann psychisch verletzt wurde und viele Tode sie in diesem Zusammenhang gestorben ist, wissen wir nicht? Wir
    wissen auch nicht, ob er sie mit einem Messer am
    Hals verletzt und sie mit Gewalt zum Geschlechts-
    verkehr gezwungen hat?
    Wir wissen nur, dass das Gericht ihr nicht geglaubt hat und Kachelmann aus Mangel an Beweisen frei sprechen mußte.
    Und wie oft Jörg K. von den Medien in aller Öffentlichkeit
    vorverurteilt und anschließend - ohne das Urteil vom
    Gericht abzuwarten- gleich hingerichtet wurde,
    wissen auch nur die Wenigsten.
    Wissen tun wir allerdings, dass die deutsche Justiz den Schweizer Bürger Jörg K. unter Brechung von Recht und
    Gesetzt (hier: Unschuldsvermutung) und ohne Angabe
    von sachlichen Gründen, in U-Haft genommen wurde.
    Die Begründung >Fluchtgefahr< war doch
    von vorn herein eine Farce.
    Auch wissen wir von den Richtern selbst, dass
    sie gern den Angeklagten verurteilt hätten.
    Was haben solche Menschen, bzw. Richter, mit den Dienern
    und Beschützern von Justitia GÖTTIN DER GERECHTIGKEIT,
    zu tun?
    §§§§§§
    .
    §§§§§§§§§§§§§§§§§§
    Im Kern wird es immer
    wieder um die
    .
    *Sicherheitsgarantie für eine Auskunft* *Selbstständiges/
    abstraktes Garantieversprechen*, *schriftlicher Garantievertrag*, *BÜRGSCHAFT*
    .
    >oder wie man die Sache sonst
    noch nennen will< gehen!
    *****************************
    *******************Abschrift************************
    Abs.
    Detektei *DIE 3*
    Thomas Sindermann
    Lanker Str. 28 b
    13125 Berlin
    .
    .
    An
    Erhard Jakob
    Wettinstraße 24
    D - 01896 Pulsnitz
    .
    .
    >Sicherheitsgarantie für eine Auskunft<
    .
    20.11.1995
    .
    Sehr geehrter Herr Jakob,
    .
    der Inhaber des Kontos - Nummer: ..... Bankleitzahl: .....
    garantiert mit hundertfacher Sicherheit,
    >bezogen auf den Vorschuss vom 23.10.95<
    für die Richtigkeit folgender Auskunft:
    .
    - Gerichtsprotokolle mit der Kennung
    > ZP 90 Niederschrift-Amtsgericht (1.88)
    ..............Arbeitsverwaltung Waldheim <
    wurden im Jahre > 1 9 9 4 < das erste
    Mal gedruckt oder verwendet. -
    .
    Die Frist der Einzahlung wird auf 10 Tage
    nach Erhalt dieses Schreibens begrenzt.
    .
    Damit betrachte ich die Angelegenheit
    - Verhandlungsprotokoll -
    als defintiv beendet!
    .
    Mit freundlichen Grüßen
    .
    gez. Thomas Sindermann
    ***********************************************
    ++++++++++++++++++++++++++++++++
    Fragen zur oben dargestellten Vereinbarung:
    ************************************************
    1. Verstößt das Garantieversprechen gegen
    Recht und Gesetzt - ja oder nein?
    Antwort: Ja! .... Nein! ... .
    ***
    2. Falls "Nein!*, sind die daraus resultierende
    Ansprüche verjährt - ja oder nein?
    Antwort: Ja!..... Nein!....... .
    *****************************
    3. Falls "Nein!", muss der Garantiegeber (TH. S.) an den Garantienehmer (E. J.) dann den garantierten Betrag
    (hier: das Hundertfache von 2,5 Tsd. DM
    also 250 Tds. DM - jetzt 127,8 Tsd. €)
    bezahlen, falls sich heraus stellen
    sollte, dass die Auskunft
    falsch ist - ja oder nein?
    Antwort: Ja!.. Nein!...
    ++++++++++++++++++
    ANMERKUNG
    ***************:
    .
    Bei der Beantwortung der Fragen
    scheiden sich die Geister.
    .
    Die eine Seite antwortet:
    1. Ja, 2. Ja und 3. Nein.
    ............................................
    Und die Andere anwortet:
    1. Nein, 2. Nein und 3. Ja.
    .........................................

    Von einer Politikerin meines Vertrauens
    erhielt ich folgendes Schreiben:
    **********************************
    .
    *Sehr geehrter Herr Jakob,
    .
    ... ohne irgend welche Gesetze zu befragen:
    1. Nein, 2. Nein und 3. Ja.
    Wenn das nicht so sein sollte/darf, dann gibt es wohl
    über kurz oder lang wieder Scheiterhaufen
    und Fallbeile auf den Marktplätzen.
    .
    Mit besten Grüßen
    gez. .................
    *************************************************************
    ***********************************************************
    .
    Zur Vorgeschichte
    bzw. zur Sach- und Rechtslage
    .
    Herr Thomas Sindermann erhielt den Auftrag gerichts-
    verwertbare Beweismittel beizubringen. Aus denen
    hervor geht, ob das Verhandlungsprotokoll
    vom 20.02.92 Az.: C 245/91 Riesa;
    richtig oder falsch ist.
    .
    Wir vereinbarten Erfolgshonorar und bei Nichterfüllung
    des Vertrages die Rückzahlung des Vorschusses
    in Höhe von 2,5 Tsd. DM.
    .
    Herr Herr Sindermann konnte die geforderten
    Beweismittel leider nicht beibringen.
    .
    Er gab mir aber die wichtige Auskunft, dass Vordrucke
    mit der Kennung *ZP 90... Waldheim* erst im
    Jahre > 1 9 9 4 < das erste Mal gedruckt
    oder verwendet wurden.
    .
    Aber laut unserem Vertrag war keine unverbindliche Auskunft vereinbart worden sondern gerichtsverwertbare Beweismittel
    (z. B. notarielle eideststatliche Versicherung, ein amtliches Schreiben mit Stempel und Unterschrift usw.).
    .
    Er wollte trotzdem den vollen Betrag.
    .
    Damit war ich aber nicht einverstanden.
    .
    Wir verständigten uns darauf, dass er seine Auskunft
    relativ hoch versichert, dass sie richtig ist.
    .
    So ist die obige *Sicherheitsgarantie für eine Auskunft*
    zustande gekommen.
    .
    Er garantiert jetzt mit dem Faktor Hundert
    - bezogen auf 2,5 Tsd. DM -
    dass seine Auskunft
    richtig ist.
    .
    Ob sie richtig oder falsch ist,
    weiß ich nicht.
    .
    Noch ein Wort zur
    *Verjährung*.

    Nach meinem Rechtsempfinden - und nicht nur nach meinem -
    hat sie noch gar nicht begonnen. Sie kann doch erst beginnen,
    wenn ich weiß, dass seine Auskunft falsch ist. Wenn sie
    richtig ist, gibt es doch gar keine Forderung.

    Für Rückfragen stehe ich
    gern zur Verfügung.
    .
    ErhardJakob@vodafone.de
    Tel.: 0176 / 963 49 7 55
    *************************
    **********************************************************************
    *****************************************************************
    Vorgeschichte, wie es zu den zwei vermeintlich gefälschten
    Gerichtsprotokollen gekommen ist.
    *************************************
    Von dem MdB Frau Angela Stachowa (PDS - später parteilos)
    aus Leipzig erhielt ich den Hinweis, mein Erlebtes in Sachen *vermeintlich gefälschte Gerichtsprotokolle* mir von
    der Seele zu schreiben und somit für
    die Nachwelt zu erhalten.
    .
    Sie gab mir den Rat, dies zu meinem eigenen
    Schutz in einer *fiktiven* Geschichte zu tun.
    .
    Diesen Rat habe ich befolgt.
    .
    Wer sie lesen möchte kann sie unter
    *Der Pakt mit dem Teufel und seine
    Vorgeschichte* (mz-web.de-forum)
    finden.
    *******
    ************
    Anmerkung:
    ...................
    Um Irrtümern und Missverständnissen vorzubeugen
    möchte ich folgendes voran stellen:
    .
    In der >fiktiven< Geschichte
    ist gar nicht so viel fiktiv.
    .
    Zu *Caroline Dreyfuß* ist zu sagen, dass es sich hier
    >n i c h t< um eine irdische Frau handelt sondern
    um *Justitia GÖTTIN DER GERECHTIGKEIT*.
    .
    Alle anderen handelnden Personen sind sehr real
    und haben auch eine ladungsfähige Anschrift.
    .
    Bei dem dort genannten Betrag von 44,4 Mio. DM
    habe ich etwas *untertrieben*. Tatsächlich geht
    es um ca. 55,5 Mio. DM (jetzt 28,38 Mio. €).
    ***********************************************
    Von vielen Mitmenschen - vor allem von vielen Politikern -
    wurde ich gebeten *Klartext* zu reden und *Roß
    und Reiter* zu nennen.

    Deshalb schreibe ich sie heute
    - am 25. Juli 2010 - neu und
    zwar, wie folgt:
    *********************************************************************
    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    ******************************************************************
    Aus meiner Sicht begann das Unheil am Heiligen Abend 1991.
    An diesem Tag bekam ich die Berufungserwiderung in
    Sachen > Rechtsstreit *Erhard Jakob ./. Staatliche
    Versicherung der DDR; später Allianz AG*.

    In dieser schreibt der RA Herr Bernhard Brink, dass er am
    10.01.1992 um 10.30 Uhr die Zeugin Frau Martina Olbrich
    aus Großharthau in den Zeugenstand rufen wird.
    Sie kann bezeugen, dass der SV-Ausweis der DDR bei Vertragsabschluß >n i c h t< vorgelegen habe.
    .
    Wenn sie das getan hätte, wäre das auf Meineid
    bzw. auf Prozessbetrug hinaus gelaufen.
    .
    Zum Termin erschien weder die Zeugin noch der Rechtsanwalt.
    Es erschien sein >Chef< RA Herr Dr. Harald Melchior. Er kam
    aber nicht aus Richtung öffentlicher Gerichtsbereich sondern
    aus Richtung interner Richterräume. Dies wurde auch
    von meinem RA Herrn Wolfgang Rudolph bestätigt.
    .
    Zu Beginn fragte der Vorsitzende Richter Herr Dr. Keihl,
    ob die Zeugin da sei. Diese Frage wurde verneint.
    Herr RA Dr. Melchior bat nachsehen zu dürfen,
    ob sie zwischenzeitlich gekommen ist.
    .
    Er öffente die Tür und schaute auf dem Gang
    > n i c h t < zuerst nach rechts oder links.
    .
    Sondern ging zum gegenüber liegenden Fenster
    und schaute in den Lichthof. Er machte eine
    Geste - wie: *Ist sie nun da?*
    .
    Danach kam er zurück und teilte mit,
    dass sie noch nicht da sei.
    .
    Ich nahm an, dass RA Herr Brink auf
    sie gewartet hat um mit ihr zu reden.
    .
    Dies teilte ich unter anderem auch seiner RA - Kammer Freiburg
    im Breisgau mit. Der RA nahm zu der Anschuldigung Stellung.
    Und erklärte, dass er mit dieser Sache nichts zu tun habe
    und für die fragliche Zeit auch ein Alibi besitzt.
    .
    Als Beweis schickte er das Protokoll vom 10.1.92 Az.: C 92/91 Riesa. Doch dieses beweist gerade, dass er das Gericht in
    Riesa bereits um 8:35 Uhr verlassen und somit kein Alibi hat.
    .
    Von Sachverständigen erhielt ich zu dem Protokoll vom 10.1.
    die Auskunft, dass erhebliche Zweifel an der Richtigkeit
    der amtlichen Urkunde bestehen.
    .
    Mit dem Protokoll und den Zweifeln bin ich zu dem Kirchen-
    juristen Herrn Olaf Nillson aus Dresden gegangen.
    Er gab mir sein Ehrenwort, dass er mir zu
    > d i e s e m < Protokoll das Vergleichs-
    protokoll schicken wird.
    .
    Im Gegensatz zu vielen anderen
    hat er sein Ehrenwort gehalten.
    .
    Aus dem Vergleichsprotokoll geht wiederum hervor,
    dass RA Herr Brink nicht am 10.1. sondern
    erst am 20.2. in Riesa war.
    .
    Der Protokollvordruck vom 20.02.1992
    hat die Kennung *ZP 90 ...Waldheim*.
    .
    Der Detektiv Herr Thomas Sindermann aus Berlin bürgt
    mit 127,8 Tsd. €, dass diese Formulare erst im Jahre
    1994 das erste Mal gedruckt oder verwendet wurden.
    .
    Ich bat den Sächsischen Landtag sich für die Aufklärung einzusetzen. Das umstrittene Protokoll vom 10.1.,
    aus dem hervor gehen soll, dass der RA Brink
    unschuldig ist, hat der Justizminister Herr
    >Steffen Heitmann CDU< am 23. 02.95
    für richtig beschieden.
    .
    Und das nicht identische Vergleichsprotokoll, aus welchem
    hervor geht, dass der RA nicht am 10.1. sondern
    am 20.2. in Riesa war, hat der Staatsminister
    am 29. 03. 1995 ebenfalls für
    richtig beurkundet.
    .
    Aufgrund dieser Erklärungen wurde meine Petition mit dem
    Vermerk: *Der Petition kann nicht abgeholfen werden*
    beschieden. Aus dieser Petition geht aber hervor,
    dass beide Protokolle richtig sind bzw.
    richtig zu sein haben.
    .
    Die Richtigkeit der Petition bzw. der Protokolle wurde
    am 6. Nov. 2009 (Az.: 05/00079/2) von MdL Herrn
    Tino Günther (FDP) noch einmal bestätigt.
    .
    Sinngemäß teilte er mir (uns) mit, dass die offenkundig
    unrichtigen amtlichen Urkunden richtig zu sein haben.
    Und, wenn ich mit der Wahrheit nicht zurecht komme,
    dies dann nicht sein Problem sei.
    .
    Die Ex - Justizministerin von Brandenburg Frau Beate
    Blechinger (CDU) und viele User bzw. Interessierte
    sind der Ansicht, dass die Sache von
    öffentlichem Interesse sei und
    laut nach Aufklärung schreit.
    .
    Dieser Meinung schließe
    ich mich an.
    :::::::::::::::::::::
    *********************************************************************

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