Sehr geehrte Frau Rauke,
nicht nur über den Preis, auch über die unterschiedlichen Geltungsbereiche der Semestertickets in Berlin und Brandenburg wird seit Jahren in zahlreichen Foren sowie an Universitäten und Hochschulen kontrovers diskutiert. Dass der Wunsch besteht, gleiche Bedingungen für die Studierenden der Länder Brandenburg und Berlin zu schaffen, ist nachvollziehbar. Aber: Die Verhandlungen über Ausgestaltung und Geltungsbereich eines Semestertickets sind eine originäre Angelegenheit der jeweiligen Studentenvertretungen der Länder mit den Verkehrsbetrieben. Das Ergebnis dieser Verhandlungen muss also nicht zwingend gleich sein.
So wurde den Studenten in Berlin das sogenannte Berliner Modell zur Urabstimmung vorgelegt. Mit einer großen Mehrheit stimmten die Berliner Studierenden für das Angebot des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) über ein Semesterticket für den Bereich ABC. Dies hat einen guten Grund. Von den rund 140.000 Studenten an Berliner Hochschulen wohnen nur etwa 3.000 außerhalb des ABC-Gebietes. Daher bestand für ein verbundweites Semesterticket kein Bedarf. Dennoch hat der VBB ein verbilligtes Zusatzticket für die außerhalb des Verkehrsbereiches ABC wohnenden Studenten aufgelegt.
Im Land Brandenburg haben wir eine völlig andere Ausgangssituation. Zum einen ist der Anteil der Studenten, die die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs in Anspruch nehmen, viel kleiner als in Berlin. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Kalkulation des VBB. Zum anderen haben die Brandenburger Hochschulen - mit entsprechendem Mandat - überwiegend über ein verbundweites Ticket mit dem VBB verhandelt.
Insofern sind aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen die ÖPNV-Angebote und damit auch die Semestertickets für Studierende der beiden Bundesländer kaum vergleichbar. Ich kann Ihnen deshalb nur empfehlen, Ihren Vorschlag bei der zuständigen Studentenvertretung vorzutragen.
Viel Erfolg im Studium wünscht
Matthias Platzeck
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